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Freitag, 13. April 2018

Jobcenter dürfen islamische Vielehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen, doch gezahlt wird trotzdem! | Jouwatch

Jobcenter dürfen islamische Vielehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen, doch gezahlt wird trotzdem! | Jouwatch: Berlin - Dass das überhaupt vorher möglich war! Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinsch




Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten. Nach Angaben der BA wird eine nicht als „Partnerin“ anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.


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