Jobcenter dürfen islamische Vielehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen, doch gezahlt wird trotzdem! | Jouwatch: Berlin - Dass das überhaupt vorher möglich war! Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinsch
Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten. Nach Angaben der BA wird eine nicht als „Partnerin“ anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.
Unglaubliches umfasst alles mögliche unglaubliche, aus Politik, Zeitgeschehen, Grenzwissenschaften und Irrationalem, was eben unglaublich ist. UFO Sichtungen und Berichte, Kuriositäten, Bizarres und auch witziges sowie kritisches, als auch Nachrichten und Meldungen aus aller Welt. Ferner kommen ab und zu Tests und Berichte zu Software und Hardware
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