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Mittwoch, 23. Januar 2019

Asyl-Ansturm: Falschangaben von Asylanten bleiben nicht strafbar – Abschiebungen werden kaum durchgesetzt ZUERST!

Asyl-Ansturm: Falschangaben von Asylanten bleiben nicht strafbar – Abschiebungen werden kaum durchgesetzt ZUERST!: Berlin. Weiterhin gilt, daß Asylbewerber mit falschen Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit sich nicht strafbar machen. Einen bereits vor einem Jahr gestellten Antrag der AfD im Bundestag, wonach zumindest eine Falschangabe als Minderjähriger mit mehrmonatiger Haftstrafe geahndet wird, wurde damals einhellig von allen anderen Parteien abgeschmettert. Daß es aber eine drängende Pr ...

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