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Mittwoch, 20. Juni 2018

EuGH-Urteil: Ausweisungsverfahren gegen Asylbewerber muss bei Beschwerde ausgesetzt werden

EuGH-Urteil: Ausweisungsverfahren gegen Asylbewerber muss bei Beschwerde ausgesetzt werden: Das Ausweisungsverfahren eines abgelehnten Asylbewerbers muss in der EU so lange ausgesetzt bleiben, bis über eine Anfechtung dieser Ablehnung entschieden wurde.

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