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Mittwoch, 16. Mai 2018

Lübeck - Gefängnis für Beitragsverweigerer? – LN - Lübecker Nachrichten

Lübeck - Gefängnis für Beitragsverweigerer? – LN - Lübecker Nachrichten: Seit knapp drei Jahren zahlt Andreas Möschl keine Rundfunkbeiträge mehr. Der 40-Jährige will ein Zeichen setzen und sich für eine gerechtere Erhebung einsetzen. Doch nun droht ihm eine Erzwingungshaft in der JVA. Ein Haftbefehl wurde ihm bereits im März zugestellt.



Ein Haftbefehl wird nicht zugestellt, auch keine dem entgegen nur Ladung zum Haftantritt. Weder Haftbefehl zur Durchsetzung noch zuvor Ladung zum Haftantritt sind unterschrieben geschweige denn beruhend auf einem gültigen Gesetz wirksam unterschrieben. Dem zugrundeliegende "gerichtliche Entscheidung" sei es nach nichtiger ZPO oder nichtiger StPO oder nichtigem OWiG beruhen auf nichtiger Tätigkeit ohne kontra Zitiergebot nichtiges DRiG nie existenter RICHTER an stets ohne GVG und ab 1990 ohne GG nie existenten Gerichten und stets ohne rechtsgültige Namensunterschrift bereits daher nichtige auch nie wirksam zugestellte Entscheidung, die daher nichts mehr ist als Klopapier. Damit ist räuberische Erpressung Vollstreckung gegen Unschuldigen schwere Freiheitsberaubung schwerer Bandenbetrug und stets Hochverrat betrieben. Wären Amtsträger beteiligt wäre das in Tatmehrheit Rechtsbeugung, so aber nur Amtsanmassung. Auch für "Polizisten".


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